Aufgabe von Verbandsgemeinde & Ortsgemeinden

Verbandsgemeinde & Ortsgemeinden

Wer ist für was Ansprechpartner?

Wegweiser-Bild, symbolisch für Aufgaben der Verbandsgemeinde

Grundsätzlich

Die Verbandsgemeinde nimmt die das Gesamtgebiet berührenden Aufgaben wahr, die Ortsgemeinden alle Aufgaben der örtlichen Ebene; oder: alle nicht ausdrücklich der Verbandsgemeinde zugeordneten Aufgaben sind Angelegenheiten der Ortsgemeinden.

Verbandsgemeinde

  • Sie ist Schulträger für die Grundschulen Dannstadt-Schauernheim und Hochdorf-Assenheim. Die Schulträgerschaft für die Grundschulen ist - und hier liegt eine Besonderheit vor - unterschiedlich geregelt: Für die Grundschule Rödersheim-Gronau liegt die Schulträgerschaft bei der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau.
  • Die Verbandsgemeinde ist Träger des Brandschutzwesens einschließlich der
    technischen Hilfe, also der Freiwilligen Feuerwehr. Sie ist Träger der Kurpfalzhalle (Großsporthalle), in der einerseits Schulsport stattfindet und die andererseits von zahlreichen Sportvereinen, insbesondere den handballtreibenden, zu Trainings- und Wettkampfzwecken genutzt wird.

  • Die Abwasserbeseitigung ist Aufgabe der Verbandsgemeinde, also Betrieb und Unterhaltung der Kläranlage, der Pumpwerke der Verbindungssammler und Straßenkanäle.

  • Aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung mit den Ortsgemeinden führen die Energiewerke Dannstadter Höhe GmbH mit der Betriebsführung durch die Thüga Energie GmbH in Schifferstadt den örtlichen Stromversorgungsbetrieb; die Thüga Energie GmbH empfiehlt sich ihr dabei als günstiger und verlässlicher Partner.

  • Der Flächennutzungsplan für das Gesamtgebiet wird von der Verbandsgemeinde erstellt und fortgeführt. 

  • Aufgrund freiwilliger Vereinbarungen zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden führt und organisiert die Verbandsgemeinde für den Gesamtbereich die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Seniorenarbeit. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Lektüre der eigenen Artikel auf dieser Homepage. 

  • Schließlich „erlässt“ der Verbandsgemeinderat die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde, in der u. a. die Höhe der Gebühren und Beiträge in der Abwasserbeseitigung festgelegt werden.


Last but not least: Der Verbandsgemeindeverwaltung obliegen alle sogenannten Staatlichen Auftragsangelegenheiten; um die zu nennen, mit denen Sie vermutlich am ehesten in Berührung kommen:

  • Einwohnermelde(amt)- und Passwesen
  • Standesamt
  • Straßenverkehrswesen
  • Ordnungsrecht einschließlich Gewerberecht

Ortsgemeinden

Für die Ortsgemeinden gilt der Grundsatz der Allzuständigkeit in Selbstverwaltungsangelegenheiten; deshalb sind viele andere Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft Angelegenheit der Ortsgemeinden, jeweils für ihren Bereich, zum Beispiel:

  • Die Entwicklung von Neubaugebieten aus dem Flächennutzungsplan durch Aufstellung von Bebauungsplänen und die Erschließung dieser Gebiete ist Aufgabe der Ortsgemeinde. 

  • Über die Zustimmung - Einvernehmenserteilung - zu Bauvorhaben entscheiden ebenfalls die Gremien der Ortsgemeinden.

  • Neubau, Ausbau und Unterhalt von Ortsstraßen und Gehwegen sowie von Feld- bzw. Wirtschaftswegen ist ebenso Sache der Ortsgemeinden und liegt in deren Entscheidung, auch wenn die Verbandsgemeindeverwaltung die Aufgaben der Straßenbaubehörde wahrnimmt.

  • Kinderspielplätze und Grünanlagen sind Einrichtungen der Ortsgemeinden.

  • Es gibt derzeit zwei Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft, beide in Dannstadt-Schauernheim: Die Kindertagesstätte Kleine Wolke sowie die Kindertagesstätte Sonnenschein, beide im Ortsteil Dannstadt. Alle anderen Kindertagesstätten in unserem Bereich sind in kirchlicher Trägerschaft. Die Ortsgemeinden tragen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Anteile an Investitionsaufwendungen und Personalkosten. Darüber hinaus haben die drei Ortsgemeinden ohne gesetzliche Verpflichtung mit den Kirchengemeinden Verträge geschlossen, wonach laufende Aufwendungen, z.B. für Strom, Wasser, Beheizung etc., voll von den Ortsgemeinden getragen werden.

  • Auch die Friedhöfe sind Einrichtungen der Ortsgemeinden.

  • Die Förderung kultureller Einrichtungen und der Vereine fällt ebenfalls in die Zuständigkeit der Ortsgemeinden. Die Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist auch Träger der Gemeindebücherei im „Kulturhof Schrittmacher" im Ortsteil Dannstadt, Kirchenstraße 17, und einer Büchereistelle in der Grundschule Schauernheim.

  • Schließlich bestimmen die Ortsgemeinden mit der Verabschiedung der jeweiligen Haushaltspläne über die Hebesätze der Grundsteuer und der Gewerbesteuer sowie die Höhe der Hundesteuer.