Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hochdorfer Straße 14 - 16" in der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau gem. § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Der Ortsgemeinderat Rödersheim-Gronau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.03.2024 den Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hochdorfer Straße 14 - 16" gem. § 12 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Bebauungsplanvorentwurf gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt werden soll.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der landwirtschaftliche Betrieb in der Hochdorfer Straße 14 liegt bereits seit Anfang der 2000er brach. Aus diesem Grund soll nun sowohl dieses als auch das angrenzende Grundstück einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Da die beiden Grundstücke unmittelbar an die bestehende Siedlungsfläche angrenzen, sind sie grundsätzlich für eine Siedlungserweiterung geeignet.

Ziel ist die Schaffung eines breit gefächerten Wohnangebotes in Gronau durch Reihenhäuser für Paare und Familien, Mehrfamilienhäuser mit Senioren Service und Eigentumswohnungen und ein Altenheim mit Tagespflege.

Der Realisierung der Wohnanlage steht jedoch die Lage im planungsrechtlichen Außenbereich entgegen. Durch die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans soll Planungsrecht geschaffen werden. Gleichzeitig erfolgt im Parallelverfahren die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nrn. 225/1, 225/2 sowie 295/4 tlw., hat eine Größe von ca. 1,09 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch den rückwärtigen Wirtschaftsweg Gartenstraße,
  • im Osten durch den Außenbereich,
  • im Süden durch den Schlaggraben,
  • im Westen durch die Bebauung entlang der Hochdorfer Straße.

Der Geltungsbereich und dessen Lage sind im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.


Frühzeitige Beteiligung:

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die frühzeitige Veröffentlichung des Bebauungsplanvorentwurfs, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 19.02.2024 in der Zeit von

Montag, den 24.06.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 24.07.2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim unter www.vgds.de . Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de  (bei Betätigung dieses Links verlassen Sie diese Webseite, Anmerkung der Redaktion) zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei Frau Kaiser (Zimmer 113) abgegeben, postalisch an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim gesendet oder per E-Mail an bauleitplanung@vgds.de vorgebracht werden.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanvorentwurfs „Hochdorfer Straße 14 – 16“ während  der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim (im Foyer, 1. OG) öffentlich aus.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Dannstadt-Schauernheim, den 06.06.2024

Für die Verbandsgemeinde                                                 Für die Ortsgemeinde
Dannstadt-Schauernheim                                                    Rödersheim-Gronau

Stefan Veth                                                                            Thomas Angel

Bürgermeister                                                                        Ortsbürgermeister

 

 

Folgende Planunterlagen können hier eingesehen werden:

Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 19.02.2024, bestehend aus


(Veröffentlicht: am 24.06.2024, Veröffentlichungsdauer: bis 24.07.2024)




2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Hochdorfer Straße 14 - 16" gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 8 Abs. 3 BauGB

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hochdorfer Straße 14 - 16" gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt werden soll.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Die seit Anfang der 2000er Jahre brachliegende Fläche eines ehemaligen Aussiedlerhofes soll einer sinnvollen Nachnutzung zugeführt werden. Da diese Fläche unmittelbar an die bestehende Siedlungsfläche angrenzt, ist diese grundsätzlich für eine Siedlungserweiterung geeignet. Ziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer Wohnbaufläche zur Erweiterung des Wohnraumangebotes in Rödersheim-Gronau.

Die Darstellung einer „landwirtschaftlichen Fläche“ im Flächennutzungsplan Dannstadt-Schauernheim steht der geplanten Wohnbauentwicklung entgegen. Damit die geplante Wohnbebauung aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, erfolgt gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hochdorfer Straße 14 – 16“ die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim.

Für den Geltungsbereich ist der Planvorentwurf in der Fassung vom 07.03.2024 maßgebend. 

Frühzeitige Beteiligung:

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die frühzeitige Veröffentlichung des Vorentwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Erläuterung mit Umweltbericht in der Fassung vom 07.03.2024 in der Zeit von

Montag, den 24.06.2024, bis einschließlich Mittwoch, den 24.07.2024

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim unter www.vgds.de . Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de  zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei Frau Kaiser (Zimmer 113) abgegeben, postalisch an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim gesendet oder per E-Mail an bauleitplanung@vgds.de vorgebracht werden.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen des Vorentwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans während  der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim (im Foyer, 1. OG) öffentlich aus.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.


Dannstadt-Schauernheim, den 06.06.2024

Für die Verbandsgemeinde                                              Für die Ortsgemeinde
Dannstadt-Schauernheim                                                 Rödersheim-Gronau

Stefan Veth                                                                         Thomas Angel

Bürgermeister                                                                     Ortsbürgermeister


Folgende Planunterlagen können hier eingesehen werden:

Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom 07.03.2024,
bestehend aus


(Veröffentlicht: am 24.06.2024, Veröffentlichungsdauer: bis 24.07.2024)