Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung


Amtliche Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)


Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schauernheim – Nordwest Änderung I“ in der Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2024 den Aufstellungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Schauernheim – Nordwest Änderung I“ gem. § 12 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Bebauungsplanvorentwurf gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung öffentlich ausgelegt werden soll.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Der ehemalige Supermarkt im Ortsteil Schauernheim soll revitalisiert und wieder nutzbar gemacht werden, um eine nahe und ausreichende Versorgung der Einwohner zu gewährleisten. Hierzu soll der leerstehende Markt abgerissen und an gleicher Stelle neu aufgebaut werden.

Der Neubau sieht eine Erweiterung des Marktes und eine Drehung des Gebäudes vor. Hierfür sollen in der aktuellen Planung die Baugrenzen angepasst werden. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es einen Lebensmittelmarkt mit 790 m² Verkaufsfläche sowie eine angeschlossene Bäckerei/Cafe mit einer Fläche von 150 m² zu errichten.

Das Plangebiet gliedert sich in zwei Geltungsbereiche. Der Geltungsbereich 1 umfasst das Flurstück Nr. 1150/5 Gemarkung Schauernheim. Der Geltungsbereich 2 umfasst das Flurstück Nr. 2595 (tlw.). Der Geltungsbereich und dessen genaue Abgrenzung sowie dessen Lage sind im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt.


Frühzeitige Beteiligung:

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die frühzeitige Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie dem Gutachten zu Geräuschemissionen und –immissionen in der Fassung vom 13.09.2024 in der Zeit von

Montag, den 25.11.2024, bis einschließlich Montag, den 13.01.2025

auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim unter www.vgds.de. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen schriftlich bei Herrn Gau (Zimmer 116) abgegeben, postalisch an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim gesendet oder per Mail an bauleitplanung@vgds.de vorgebracht werden.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanvorentwurfs „Schauernheim – Nordwest Änderung I“ während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim (im Foyer, 1. OG) öffentlich aus. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahme mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Dannstadt-Schauernheim, den 11.11.2024

Für die Verbandsgemeinde                                       Für die Ortsgemeinde

Stefan Veth                                                                  Barbara Härtel-Overbeck

Bürgermeister                                                              Erste Ortsbeigeordnete

 

Folgende Planunterlagen können hier eingesehen werden:

Bebauungsplanvorentwurf sowie Gutachten in der Fassung vom 13.09.2024 bestehend aus

- Abgrenzung Geltungsbereich

- Planzeichnung

- Textliche Festsetzungen

- Begründung

- Umweltbericht

- Vorhaben- und Erschließungsplan

- Gutachten zu Geräuschemissionen und –immissionen

 

(Veröffentlicht: am 22.11.2024, Veröffentlichungsdauer: bis 13.01.2024)