Eine Vaterschaftsanerkennung kann bei jedem Standesbeamten abgegeben werden und ist gebührenfrei. Sie kann auch schon vor Geburt des Kindes abgegeben werden (=Pränatale Vaterschaftsanerkennung). Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Ist die Mutter noch verheiratet, der Ehemann aber nicht der Vater des Kindes, kann man eine sogenannte qualifizierte Vaterschaftsanerkennung abgeben (Scheidung muss bei Gericht anhängig sein). Der Ehemann muss der Anerkennung zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung wird dann wirksam mit Rechtskraft der Scheidung.
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