Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren bei Beginn einer Ausbildung eine Untersuchung erforderlich.
Den hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie im Bürgerservice.
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren bei Beginn einer Ausbildung eine Untersuchung erforderlich.
Den hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie im Bürgerservice.