Was ist zu tun bei einem Sterbefall?
Der Sterbefall ist bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk der Tod der betroffenen Person eingetreten ist.
Es besteht die Verpflichtung, den Sterbefall an dem auf den Todestag folgenden Tag anzuzeigen (ist dies ein Samstag oder ein Feiertag, so bezieht sich die Anzeigepflicht auf den nächst folgenden Werktag).
Zur Beurkundung sind als Unterlagen erforderlich:
- die ärztliche Todesbescheinigung
- den Personenstand der/des Verstorbenen nachweisende Urkunden (z.B. Abstammungs- oder Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten, evtl. Scheidungsurteil oder entsprechender Randvermerk auf der Heiratsurkunde).
Trauerfeier und Beisetzung werden zeitlich im Einvernehmen mit dem jeweiligen Pfarrer und der Friedhofsverwaltung festgesetzt. Wünsche der Angehörigen werden, so weit möglich, berücksichtigt.
Für die Erledigung aller Formalitäten im Zusammenhang mit Sterbefallbeurkundung und Beisetzung kann die Beauftragung eines zugelassenen Bestattungsinstituts oder eines Bestattungsdienstes für die Angehörigen hilfreich sein.
Hier finden Sie weitere Informationen und die Leistungsbeschreibung.