Sie möchten innerhalb der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ein oder mehrere Plakate aufhängen? Hier finden Sie den Antrag zum Herunterladen sowie allgemeine Informationen dazu.
Allgemeine Informationen zur Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum der Verbandsgemeinde Dannstadt‐Schauernheim
Direkt zum Antrag Plakatierung
- Zur Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim gehören die drei Ortsgemeinden Dannstadt‐Schauernheim, Hochdorf‐Assenheim und Rödersheim‐Gronau.
- Es gibt grundsätzlich keine Beschränkungen hinsichtlich Anzahl der Plakate in den Größen DIN A 0 bis DIN A 3 und die Dauer des Plakatierungszeitraums.
- Die Gebühr beträgt 0,50 Euro je Plakat je Tag der Plakatierungsdauer.
- Grundsätzliche Auflagen zum Plakatieren:
- Durch das Aufstellen der o.g. Werbeträger und ähnlichem darf der Straßenverkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
a) An Verkehrszeichen dürfen keine Plakate angebracht werden.
b) Plakate dürfen nicht über oder in erheblicher Höhe neben dem Verkehrsraum angebracht werden, wie z. B. an den Außenseiten der Geländer von Brücken, die über die Straßen führen.
c) Plakate dürfen nicht so aufgestellt werden, dass dadurch Verkehrszeichen verdeckt oder die notwendigen Sichtfelder, z. B. an Fußgängerüberwegen, Knotenpunkten, Haltesichtweiten in engen Kurven, etc. beeinträchtigt werden.
d) Plakate dürfen nicht auf Innenflächen von Kreisverkehrsplätzen gestellt werden. - Die Plakate müssen so verankert bzw. befestigt werden, dass eine Gefährdung Dritter durch Herabstürzen oder Umfallen nicht eintreten kann.
- Die Plakate dürfen nicht im Bereich von Gehwegen aufgestellt werden, die eine Breite von weniger als 1,50 m haben. Ansonsten ist sicherzustellen, dass eine Gehwegfläche von mindestens 1 m zur ungehinderten Benutzung zur Verfügung bleibt.
- Plakatierungen zum gewerblichen wie auch kulturellen Zweck sind zulässig.
- Nach Antragstellung erhält man eine Plakatierungserlaubnis. Genehmigungsaufkleber gibt es nicht.
- Anträge zum Plakatieren können über unsere Homepage, formlos per Email oder per Post gestellt werden.
Ansprechpartnerin für Fragen zur Plakatierungserlaubnis:
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Frau Krieg, Telefon 06231 401-127, nadine.krieg@vgds.de´
(Aktualisiert am 20.07.2021)