Ich ziehe zu!
Anmeldungen müssen laut Meldegesetz (§13) unverzüglich nach beziehen einer Wohnung erfolgen. Eine Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich. Sie können sich persönlich oder durch eine geeignete Person (Vollmacht und Ausweis) bei unserem Bürgerservice anmelden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis und Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente (bei einer Familie bitte alle Ausweisdokumente auch Kinderausweis oder Geburtsurkunde)
- Fahrzeugschein (nur innerhalb des Rhein-Pfalz-Kreises)
- Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 Abs. 3 Bundesmeldegesetz. Hier finden Sie den Vordruck Wohnungsgeberbestätigung.
Gebühr:
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Fahrzeugschein-Änderung 10,80 Euro
Ich ziehe weg!
Die Abmeldepflicht ist entfallen. Wenden Sie sich direkt an Ihre neue Meldebehörde.
- Bei Wegzug ins Ausland müssen Sie sich weiterhin abmelden. Hierfür benötigen Sie zudem eine Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular erhalten Sie im Bürgerservice oder hier die Wohnungsgeberbestätigung zum Herunterladen.
- Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes ist eine Abmeldung erforderlich. Hierfür benötigen Sie zudem eine Wohnungsgeberbestätigung. Das Formular erhalten Sie im Bürgerservice oder hier die Wohnungsgeberbestätigung zum Herunterladen.
- Die Abmeldung muss persönlich erfolgen.
Ich ziehe innerhalb der Verbandgemeinde um!
Mitzubringen sind die selben Dokumente wie bei "Ich ziehe zu".
Was passiert mit Ihren personenbezogenen Daten, wenn Sie sich an-, um- oder abmelden?
Informieren Sie sich hier.
Weitere Informationen finden Sie über unser Bürgerservice-Portal.