Die Verbandsgemeindeverwaltung kann für Sie folgende Beglaubigungen vornehmen:
- Beglaubigung der Kopie/n von Schriftstücken, Gebühr 2 Euro je Beglaubigung, wenn Sie bereits die Kopie/n mit vorlegen; zuzüglich 0,50 Euro je Kopie, wenn die Kopie/n von der Verwaltung angefertigt wird/werden.
- Gebührenfrei sind Kopiebeglaubigungen von Bescheinigungen zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen im ÖPNV, im Zusammenhang mit dem Besuch allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie im Zusammenhang mit Renten, Krankengeld und Arbeitslosengeld.
- Gebührenfreiheit besteht auch bei Zeugnisbeglaubigungen für Schulabgänger/innen der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, wenn die Beglaubigungen Bewerbungszwecken dienen.
- Amtliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift, Gebühr 2 Euro je beglaubigter Unterschrift
- Öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift, Gebühr 15 Euro je beglaubigter Unterschrift; zum Beispiel auf dem Grundbuchamt vorzulegenden Löschungsanträgen und ähnlichem genügt die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift und erspart den Gang zum Notar und die daraus resultierende Gebühr.
Bitte beachten Sie:
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist es erforderlich, dass Sie Ihre bzw. alle Beteiligten ihre Unterschrift bei uns leisten. Außerdem müssen Sie zur Legitimation Ihren Ausweis oder Pass mitbringen.
Beglaubigungen, insbesondere wenn Sie mehrere oder unterschiedliche Beglaubigungen benötigen, sind sehr zeitintensiv und werden daher in der Regel nicht direkt während der Kunden-Öffnungszeiten fertiggestellt. Bitte planen Sie eine entsprechende Bearbeitungszeit ein.
Geburtsurkunden können nicht als Kopie beglaubigt werden, sondern nur direkt vom jeweiligen Standesamt ausgestellt werden.
Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, dürfen auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese stellt Ihnen nur das Gesundheitsamt aus, die Verbandsgemeindeverwaltung darf Ihnen dafür keine Bescheinigung ausstellen.
Sie brauchen eine Beglaubigung oder haben Fragen dazu?
Dann steht Ihnen das Team des Bürgerservice zur Verfügung
unter der Telefonnummer 06231 401-222 oder der E-Mail buergerservice@vgds.de.