Wahlen

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Wahlen 2025


Wahl zum 21. Deutschen Bundestag,
Wahltermin am 23.02.2025

Unter diesem Link finden Sie wichtige Informationen und Termine im Vorfeld der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag, mit Wahltermin am 23.02.2025.


Landratswahl für den Rhein-Pfalz-Kreis am 23.02.2025, zeitgleich mit der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Unter diesem Link veröffentlichen wir Informationen und Downloads zu vorgenannter Landratswahl.



Enger Zeitraum für die Briefwahl bei Landratswahl und Bundestagswahl am 23.02.2025

Die Wahl eines neuen Landrats / einer neuen Landrätin für den Rhein-Pfalz-Kreis wurde auf den Termin der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 gelegt. Die Stimmzettel für die Landratswahl werden bis spätestens Ende Januar vorliegen. Doch die Bundestagswahl-Stimmzettel können nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters Marcel Hürter erst nach dem 30. Januar 2025 gedruckt werden.

Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen für die Landratswahl und die Bundestagswahl wiederum kann erst ab dem 10. Februar 2025 begonnen werden. Das liegt daran, dass die Briefwahlunterlagen für beide Wahlen zusammen an die Wählerinnen und Wähler verschickt werden. Weil der Druck der Bundestagswahlunterlagen später erfolgt, als der für die Landratswahl, ist der Zeitrahmen für die Briefwahl diesmal sehr eng.

Daher wird insbesondere für die Briefwahl empfohlen:

  • Briefwahlunterlagen beantragen und bis spätestens zu dem in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Termin direkt im Rathaus abgeben oder in den dortigen Briefkasten einwerfen bzw. mit den Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus wählen.
  • Wer kann, sollte sich für die Urnenwahl entscheiden.

Für Rückfragen stehen in der Verbandsgemeindeverwaltung
Frau Amira Menhart, per Telefon 06231 / 401-139 oder E-Mail an briefwahl@vgds.de sowie
Frau Denise Straub, per Telefon 06231 / 401-186  oder E-Mail an briefwahl@vgds.de
zur Verfügung.


Die Wahlberechtigten erhalten die Wahlbenachrichtigungen bis Anfang Februar 2025

Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:

  1. Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ein und beantragen Sie auf diesem elektronischen Weg die Zusendung Ihrer Briefwahlunterlagen
    oder
  2. Füllen Sie auf der Rückseite den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus
    und

         a. werfen den Antrag in den Briefkasten am Rathaus in Dannstadt-Schauernheim 
             oder
         b. senden Sie diesen Antrag
             - per Post
               oder
             - per Telefax an die Nummer 06231/401-115
               oder 
             - per Email (briefwahl@vgds.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung.     

3. Ab dem 17.01.2025 ist die Online-Beantragung der Briefwahlunterlagen unter diesem
    Link möglich
. Bitte beachten Sie, dass die Stimmzettel erst ab dem 10. Februar 2025 verfügbar sind.
    Das Versenden der Briefwahlunterlagen ist deshalb zu einem früheren Zeitpunkt nicht möglich!

4. Persönliche Vorsprache bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung und Abholung der
    Briefwahlunterlagen sind selbstverständlich auch möglich. Bringen Sie bitte Ihre
    Wahlbenachrichtigung mit der vollständig ausgefüllten Rückseite mit. Die Briefwahlunterlagen
    können wir Ihnen dann aushändigen. Sie können auch vor Ort direkt wählen.

Beachten Sie aber bitte unbedingt, dass es hierbei zu längeren Wartezeiten kommen wird. Wenn es für Sie machbar ist und Sie die längeren Wartezeiten nicht in Kauf nehmen wollen, nutzen Sie bitte die unter 1. und 2. genannten Möglichkeiten der Beantragung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen. Beachten Sie hierbei bitte die postalische Laufzeit bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post.

Auf Grundlage der wahlrechtlichen Vorschriften ist eine telefonische Beantragung von Briefwahl nicht zulässig. Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen durch uns per Post oder durch Amtsboten zugesandt.

Die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen an die Verbandsgemeindeverwaltung kann:

1.      per Post
2.      durch persönliche Abgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung 
         oder auch
3.      durch Einwurf in den Briefkasten beim Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Bitte beachten Sie unbedingt die postalische Laufzeit, wenn Sie sich für die Rücksendung per Post entscheiden.

Früheste Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist der 10. Februar 2025. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt, dass es sich hier um die früheste Ausgabe von Wahlunterlagen handelt und dieser Termin abhängig davon ist, ob der Verbandsgemeindeverwaltung die Wahlunterlagen (Stimmzettel, Umschläge etc.) bereits vollständig vorliegen.

Für Rückfragen stehen in der Verbandsgemeindeverwaltung:
Frau Amira Menhart, per Telefon 06231 / 401-139 oder E-Mail an briefwahl@vgds.de sowie
Frau Denise Straub, per Telefon 06231 / 401-186  oder E-Mail an briefwahl@vgds.de
zur Verfügung.

Wir werden Sie gerne unterstützen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Dannstadt-Schauernheim
Wahlamt 




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Kommunalwahlen und Europawahl 2024:

Ergebnisse Kommunalwahlen 2024

Ergebnisse Europawahlen 2024


Wahlen und die Ergebnisse aus der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim 2017, 2019 und 2021


Bundestagswahl 2021 (dieser Link führt auf eine externe Seite)

Kommunalwahlen und Europawahl 2019

Bürgermeisterwahl 2017 (dieser Link führt auf eine externe Seite)

Landtagswahl 2021



(Aktualisiert am 10.01.2025)