Gemeinderats-Sitzungen

Allgemeine Informationen
zu Gemeinderatssitzungen

In den Gemeinderatssitzungen können Sie sich direkt über die zentralen Themen in der Verbands- und jeweiligen Ortsgemeinde informieren. Im Anschluss einer jeden Sitzung veröffentlichen wir ein Kurzprotokoll im Amtsblatt Dannstadter Höhe mit den wichtigsten inhaltlichen Punkten. An dieser Stelle möchten wir künftig in unregelmäßigen Abständen allgemeine Informationen zu Gemeinderatssitzungen aufgreifen.

Allgemeine Informationen zu Gemeinderatssitzungen


Öffentliche/nichtöffentliche Sitzungen zu Grundstücksangelegenheiten

Gemäß § 35 Gemeindeordnung (GemO) sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder die Beratung in nicht öffentlicher Sitzung aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist.

§ 5 Absatz 2 Nr. 7 der Geschäftsordnung der Ortsgemeinde regelt, dass bei Grundstücksangelegenheiten die Öffentlichkeit bei der Beratung und Entscheidung ausgeschlossen ist.

Die Beratungen des Ortsgemeinderats zu Grundstücksverkäufen basieren in der Regel auf vertraulichen Verhandlungen der Vertreter*innen der Ortsgemeinde mit den Kaufinteressenten. Hierbei geht es unter anderem auch um Themen wie Kaufpreis und andere Vertragsbestandteile. Nicht alles, was während der Verhandlungen besprochen wird, findet sich zwangsläufig im Vertrag wieder. Und nicht jeder Kaufinteressent wird am Ende Vertragspartner.

Nach § 20 Absatz 1 Satz 4 GemO sind Meinungsäußerungen der Sitzungsteilnehmer und Stimmabgabe einzelner Personen in nichtöffentlicher Sitzung stets geheim zuhalten.

In öffentlicher Sitzung des Ortsgemeinderats wird dann im Anschluss der Beschluss bekannt gemacht, sobald die vertraglich geregelten Voraussetzungen vorliegen.

(Aktualisiert am 15.05.2023)