VERUNREINIGUNGEN DURCH HUNDE
Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keine Verunreinigungen im öffentlichen Verkehrsraum hinterlassen werden. Dazu gehören auch die Wirtschaftswege außerhalb der bebauten Ortslage. Der anfallende Hundekot ist deshalb umgehend zu beseitigen. Auch müssen Hunde davon abgehalten werden, ihre Notdurft an privaten Grundstücks- bzw. Hauseingängen zu verrichten. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Verstöße gegen diese Halterpflichten stellen im Einzelfall Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unsere gemeindlichen Vollzugsbeamten achten verstärkt auf die Einhaltung dieser Vorschriften und sprechen im Einzelfall gebührenpflichtige Verwarnungen aus.
SACHBESCHÄDIGUNGEN DURCH HUNDE
Wir befinden uns inmitten eines intensiv landwirtschaftlich bewirtschafteten Gebietes. Im Interesse des Feldfrüchteanbaus und zur Vermeidung von Vermögensschäden der Landwirte, müssen Hundehalter darauf achten, dass Ihre Hunde beim Ausführen in Feld und Flur die auf den Äckern ausgelegten Vegetationsfolien nicht beschädigen. Besonders bei Gemüse- und Kartoffelfeldern wird immer wieder festgestellt, dass die Folien durch freilaufende Hunde beschädigt werden. Grundsätzlich müssen Hunde davon abgehalten werden, bewirtschaftete Felder zu betreten.
SCHUTZ DES NIEDERWILDES VOR HUNDEN
Unsere landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft führt dazu, dass kaum natürliche Deckung für Niederwild vorhanden ist. Hundehalter sollten verstärkt darauf achten, dass ihre im Außenbereich frei laufenden Hunde nicht auch noch diese wenigen Rückzugsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigen.
ANLEINGEBOTE
Innerhalb der Ortslage sind Hunde generell nur angeleint auszuführen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass Hunde nicht unbeaufsichtigt das Grundstück verlassen können.
Außerhalb der Ortslage dürfen Hunde – unter Beachtung der vorgenannten Hinweise – frei laufen gelassen werden. Allerdings sind die Hunde bei Annäherung von Personen anzuleinen.
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