Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen für die Landratswahl und die Bundestagswahl wiederum kann erst ab dem 10. Februar 2025 begonnen werden. Das liegt daran, dass die Briefwahlunterlagen für beide Wahlen zusammen an die Wählerinnen und Wähler verschickt werden. Weil der Druck der Bundestagswahlunterlagen später erfolgt, als der für die Landratswahl, ist der Zeitrahmen für die Briefwahl diesmal sehr eng.
Daher wird insbesondere für die Briefwahl empfohlen:
- Briefwahlunterlagen beantragen und bis spätestens zu dem in der Wahlbenachrichtigung angegebenen Termin direkt im Rathaus abgeben oder in den dortigen Briefkasten einwerfen bzw. mit den Briefwahlunterlagen direkt im Rathaus wählen.
- Wer kann, sollte sich für die Urnenwahl entscheiden.
Für Rückfragen stehen in der Verbandsgemeindeverwaltung
Frau Amira Menhart, per Telefon 06231 / 401-139 oder E-Mail an briefwahl@vgds.de sowie
Frau Denise Straub, per Telefon 06231 / 401-186 oder E-Mail an briefwahl@vgds.de
zur Verfügung.
Alle aktuellen Informationen zum Thema Bundestagswahl- und Landratswahl am 23.02.2025 finden Sie unter diesem Link.