Aufgrund des Cyberangriffs auf die Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises und damit auch auf den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft wird sich die Umsetzung des zum 01.01.2023 beschlossenen "Windel-Konzepts" verzögern. Damit Berechtigten kein Anspruch verloren geht, können Anträge auf kostenloses Windel-Zusatzvolumen ab sofort online gestellt werden über diesen Link: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/eigenbetrieb-abfallwirtschaft/windelvolumen/#accordion-1-3
Eine Bearbeitung der Anträge wird allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Der Rhein-Pfalz-Kreis wird entsprechend informieren. Einige wichtige Informationen vorab:
Wer ist berechtigt?
Haushalte mit Hauptwohnsitz im Rhein-Pfalz-Kreis
- mit Kindern bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres
- mit Personen, die eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Versorgung mit Inkontinenzprodukten (z.B. Windeln) vorweisen.
Dabei gilt, dass die Entlastung pro Person gewährt wird. Pro Haushalt kann somit für mehrere Personen jeweils ein Antrag gestellt und je eine Entlastung gewährt werden. Sammelanträge sind jedoch nicht möglich, für jede Person muss ein eigener Antrag ausgefüllt werden.
Wie erfolgt die Entlastung?
Die Entlastung wird in zwei verschiedenen Varianten gewährt. Abhängig von der Wohn- bzw. Entsorgungssituation des Haushalts. Gemeinsam veranlagte Haushalte und Bewohner*innen von Großwohnanlagen erhalten pro "Windelfall" ein Jahreskontingent von 12 Zusatzabfallsäcken à 40 Liter. Das entspricht einem Abfallvolumen von 480 Liter pro Jahr. Dieses Volumen wird einzeln veranlagten Haushalten über Freileerungen gewährt, abhängig von der Größe der Restabfalltonne. Dabei ist zu beachten, dass bei einer zusätzlichen Person im Haushalt (z.B. im Fall eines Neugeborenen) unter Umständen größere Abfallbehälter vorgehalten werden müssen (vgl. Gebührentabelle für Privathaushalte). Im Rahmen der Antragsprüfung wird ein entsprechender Behälterwechsel automatisch veranlasst und das kostenlose Windel-Zusatzvolumen entsprechend angepasst. Weitere Informationen hierzu gibt es auf der Internetseite https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/eigenbetrieb-abfallwirtschaft/windelvolumen
Unter dem folgenden Link kann der Antrag online gestellt werden: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/verwaltung-region/eigenbetrieb-abfallwirtschaft/windelvolumen/#accordion-1-3