Die Vorderseite der Wahlbenachrichtigung, die die Wähler in den letzten Tagen erreicht hat, enthält eine Falschinformation. Unter Punkt 2. und Punkt 3. (im Textkasten rechts oben) ist von Ortsvorsteher/Bürgermeisterwahl die Rede. Dem ist nicht so. Stattdessen wird am 23.2.2025 und ggfls. am 16.3.2025 (eventuelle Stichwahl) neben der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag ferner nur die Direktwahl der Landrätin/des Landrats stattfinden. Eine weitere Wahl findet an den vorgenannten Wahltagen nicht statt.
30. Januar 2025 von Susanne Klein