Afrikanische Schweinepest (ASP)

Vollständiger Text des Rhein-Pfalz-Kreises zu Afrikanische Schweinepest (ASP):

Nach dem Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Kadavers in Einhausen (Hessen) wurden von dort ausgehend verschiedene Restriktionszonen festgesetzt. Betroffen sind folgende Städte und Gemeinden:

  • Infizierte Zone (Sperrzone II): Teile der Stadt Ludwigshafen (BASF-Werksgelände, bebaute Ortslage Oppau, ganzer Stadtteil Edigheim), die bebaute Fläche der Stadt Frankenthal sowie die östlich davon gelegenen Freiflächen des Stadtgebietes, sowie die Gemeinden Beindersheim, Großniedesheim, Kleinniedesheim, Bobenheim-Roxheim.
  • Pufferzone (Sperrzone I): Die Gebiete der Stadt Ludwigshafen und Stadt Frankenthal außerhalb der infizierten Zone (Sperrzone II) und folgende Gemeinden: Heuchelheim bei Frankenthal, Heßheim, Lambsheim, Maxdorf, Birkenheide, Fußgönheim, Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen und Altrip.

In der Pufferzone (Sperrzone I) betreffen die Maßnahmen vor allem die Jagd sowie landwirtschaftliche Unternehmen. In der Infizierten Zone (Sperrzone II) gelten aber auch Vorgaben für die allgemeine Bevölkerung.

Wie verhalte ich mich richtig in der Sperrzone II?

  • Im gesamten Gebiet gilt eine Leinenpflicht für Hunde.
  • Radfahrer, Reiter, Fußgänger und Rollstuhlfahrer dürfen sich im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen aufhalten.

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer aber auch Autofahrer werden gebeten, in der Natur sowie auf Rastplätzen an Autobahnen und Landstraßen keine Lebensmittel und Speisereste wegzuwerfen. Auch in die dort aufgestellten offenen Müllkörbe dürfen keine Speisereste entsorgt werden. Stattdessen müssen diese zuhause weggeworfen werden.
  • Wer ein totes Wildschwein findet, sollte umgehend den Verwaltungsstab des Kreises informieren. Er ist unter den Telefonnummern 0621/5909-5810 oder -5811 oder unter der E-Mail-Adresse stab@rheinpfalzkreis.de zu erreichen. Das tote Tier sollte auf keinen Fall berührt und genügend Abstand (mindestens 5 Meter) gewahrt werden, damit das Virus nicht weiterverbreitet wird.

Die genauen Vorgaben sowie alle weiteren Maßnahmen sind in den Allgemeinverfügungen beschrieben. Sie sowie viele weitere Informationen sind auf der Website des Rhein-Pfalz-Kreises (www.rhein-pfalz-kreis.de) abrufbar.

Die Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung werden über den Verwaltungsstab des Rhein-Pfalz-Kreises gesteuert. Er steht für alle Anfragen und Hinweise aus der Bevölkerung zur Verfügung. Kontakt: 0621/5909-5810 oder -5811 (Mo-Do: 8-16 Uhr, Fr: 8-13 Uhr), E-Mail: stab@rheinpfalzkreis.de


(Stand 09.08.2024)