Gerade in Zeiten von Corona kommt dem Dorf als Wohn-, Arbeits- und Lebensraum wieder mehr Bedeutung zu. Das Land Rheinland-Pfalz möchte, dass das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt wird und unterstützt nachhaltige und zukunftsorientierte Vorhaben. Was gefördert wird und wie man einen Förderantrag stellt, darüber informieren wir Sie hier.
Dorferneuerung - was wird gefördert?
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:
- Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
- Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
- Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
- Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
- Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
- Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
Dorferneuerung - wer und wo wird gefördert?
Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt geändert am 27. August 2010, gewährt werden.
Vorhaben der Dorferneuerung werden gefördert in räumlich und funktional eigenständigen, dörflich/ländlich oder landwirtschaftlich geprägten Siedlungseinheiten und landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen. Dabei hat die Förderung mit einer räumlichen Eingrenzung des Gebietes und mit Bezug auf den historisch wertvollen Gebäude- und Hofanlagenbestand im Ortskern grundsätzlich Vorrang.
Beispiele für Förderungen
Unter anderem werden bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsame Gebäude mit Hof- und Grünflächen, einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen, gefördert. So zum Beispiel Erneuerungen von Holzfensterläden, Hoftore oder des Daches. Auch die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen können förderfähig sein.
Dorferneuerung - wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung setzt ein ganzheitliches – ggf. fortgeschriebenes Dorferneuerungs- Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde voraus. Alle drei Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim verfügen über ein Dorfentwicklungskonzept.
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.
Anträge sind über die Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, einzureichen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Pack, Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, 0621/5909-4380.
(15.02.2021)