Was regelt der Bebauungsplan (§ 30 Baugesetzbuch)?
Der Bebauungsplan regelt für jedes Grundstück in seinem Geltungsbereich, in welchem Umfang (Lage und Größe des Baukörpers) und in welcher Art (Wohnen oder Gewerbe) diese Fläche nutzbar ist.
Wo liegt mein Grundstück und welche Bauvorschriften gelten?
Ihr Grundstück liegt entweder im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes (§ 30 Baugesetzbuch), innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (§ 34 Baugesetzbuch) oder im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch).
Ob im Einzelfall ihr Grundstück dem Innen- oder Außenbereich zuzuordnen ist, erfahren Sie bei Ihrem Bauamt.
Wie kann ich bauen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt (Innenbereich § 34 Baugesetzbuch)?
Im Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das bedeutet: Sehen Sie sich in der Umgebung um, stehen dort zweigeschossige Gebäude, so können auch sie wahrscheinlich zweigeschossig bauen; befinden sich dort Wohngebäude, so können auch Sie ein Wohnhaus errichten.
In Zweifelsfällen berät Sie auch hier ihr Bauamt.
Darf man im Außenbereich bauen (§ 35 Baugesetzbuch)?
Grundstücke im Außenbereich sind von der Bebauung und wesensfremder Nutzung frei zu halten und nur in Ausnahmefällen nutzbar.
Wann liegt ein Ausnahmefall vor?
In aller Regel kann im Außenbereich nur ein zwingend ortsgebundenes Vorhaben errichtet werden. Das sind insbesondere land- und forstwirschaftliche Betriebs- und Wohngebäude, ortsgebundene Betriebe (z.B. für den Abbau von Kies sowie notwendige Einrichtungen für öffentliche Versorgungsanlagen (Wasserwerke, Hochbehälter, Pumpen und Trafostationen).
Die Einzelheiten der Regelungen des Bauens im Außenbereich sollten Sie zunächst beim örtlichen Bauamt sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz besprechen und anschließend die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens mit einer so genannten Bauvoranfrage prüfen lassen.
Was ist eine Bauvoranfrage?
Eine Bauvoranfrage dient ggf. der Abklärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben in schriftlicher Form (Bauvorbescheid, § 72 Landesbauordnung) vor Einreichung des eigentlichen Bauantrages.
Weitere Antworten zur Bauvoranfrage, z.B. über die Gebühren oder die Geltungsdauer erfahren Sie bei unserem Bauamt oder der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz.
Was regelt die Landesbauordnung?
Die Landesbauordnung für das Land Rheinland-Pfalz regelt zusammen mit den dazu erlassenen Rechtsverordnungen das Bauordnungsrecht. Dies gilt für alle baulichen Anlagen, unabhängig davon, ob diese genehmigungspflichtig sind.
Ebenso regelt die Landesbauordnung die Baugenehmigungs- und sonstigen Verfahren, einschließlich der Bauüberwachung sowie die Zuständigkeit der am Bau Beteiligten (Bauherren, Entwurfsverfasser) und der Behörden.
(30.10.2019)