Impressum

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Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim

Am Rathausplatz 1
67125 Dannstadt-Schauernheim

Telefon: 06231 / 401-0
Telefax: 06231 / 401-115

E-Mail: info@vgds.de

Internet: www.vgds.de

Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Stefan Veth.

Herausgeber und inhaltlich Verantwortlicher dieser Internetseiten ist die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Stefan Veth.
(Anschrift wie oben).

Redaktion und Ansprechpartnerin für Presseanfragen:

Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim
Susanne Klein M.A.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
susanne.klein@vgds.de

Aufsichtsbehörde:
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Europaplatz 5, 67063 Ludwigshafen


Aktualisierung / Haftung

Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Website enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen und Daten ist jedoch ausgeschlossen. In keinem Fall wird für Schäden, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, eine Haftung übernommen.

Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim behält sich vor, ohne Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten vorzunehmen.


Urheberrecht

Das Layout dieser Website sowie alle verwendeten Fotos (einschließlich © Werner Sator, Hochdorf sowie Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim und pixabay.de) und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Das Gleiche gilt für die redaktionellen Beiträge. Die Seiten dürfen nur zum privaten Gebrauch verwendet und vervielfältigt werden, Veränderungen sind nicht gestattet. Eine öffentliche Verwendung bzw. Vervielfältigung der Informationen und Daten darf nur mit Zustimmung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim erfolgen.


Rechtsverbindlichkeit

Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

1.1 Die elektronische Kommunikation

Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.

Für eine formfreie elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung:

info@vgds.de

Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.vg-dannstadt-schauernheim.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.

Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung durch eine Verwaltung.

Gemäß §126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation

Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation

Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.

Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim über die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) zwei Möglichkeiten zur Übermittlung:

1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS

Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.

Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.

Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sogenannten Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.

1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS

Wenn Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

vg-dannstadt-schauernheim@poststelle.rlp.de

1.3.2.1 Voraussetzungen

Absenderangaben

Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

Verschlüsselung der Dokumente

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogener Daten.

Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL:

http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.crt abrufen.

1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten

Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite:

http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm

Wichtig!!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.

1.3.4 Sonstiges

1.3.4.1 Signatursoftware / Equipment

Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

Mit den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

1.4 Ansprechpartner

Haben Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, so steht Ihnen unsere Signaturkoordinatorin, Frau Bellmann, unter der Rufnummer 06231 / 401-149 oder per E-Mail Lena.Bellmann@vgds.de zur Verfügung.

1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten

1.5.1 Betreiber der virtuellen Poststelle

Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon: 0180 / 2000 620
Telefax: 06131 / 605-145
E-Mail: mailto:HelpDesk@ldi.rlp.de

1.5.2 Rechtliche Besonderheiten

Allgemeine Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS)

Die VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz (AGB VPS). Die AGB VPS stehen hier zur Ansicht und zum Download bereit: http://www.rlp-middleware.de/dokumente/AGBVPS0207.pdf

Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.

Sicherheitshinweise

Eine rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.

Der Absender tägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines Dritten gelangen. Alle elektronisch unterschriebenen Dokumente gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen.

Gewährleistung / Haftung

Die Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfïügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

Datenschutz

Absender und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.

[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).

[2] Formgebunden: hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).

[3] Die virtuelle Poststelle ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim bestimmt sind, gesichert und nachvollziehbar einzuliefern.

Und hier finden Sie weitere Infos zum Datenschutz.