Untersuchungsberechtigungsscheine
Leistungsbeschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren bei Beginn einer Ausbildung eine Untersuchung erforderlich.
Den hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie im Bürgerservice.