Ich möchte einen Gewerbebetrieb eröffnen. Brauche ich eine Erlaubnis?
Leistungsbeschreibung
Die meisten Gewerbe können erlaubnisfrei ausgeübt werden.
Allerdings dürfen bestimmte Gewerbe nur nach vorheriger Erlaubnis ausgeübt werden.
Eine Erlaubnis ist zum Beispiel Voraussetzung für:- Betreiben einer Gaststätte: Die Gaststättenkonzession bedingt besondere Anforderungen an die Person (Zuverlässigkeit etc.) und nicht zuletzt bezogen auf die Räume, in denen die Gaststätte eingerichtet werden soll.
- die Ausübung eines Reisegewerbes, als eines Gewerbes, das nicht an einer festen Adresse ausgeübt wird, sondern z.B. im sog. "Haustürverkauf" oder Verkauf an wechselnden Standorten
- die Ausübung des Maklergewerbes, also z.B. die Vermittlung von Grundstücken/Häusern, Finanzierungen oder Geldanlagen etc.
In den Fällen erlaubnispflichtiger Gewerbe darf die Ausübung des Gewerbes erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, damit Ihnen z.B. wegen unerlaubter Gewerbeausübung kein Ärger bzw. Nachteil entsteht.Welche Unterlagen werden benötigt?