Ich ziehe weg!
Leistungsbeschreibung
Die Abmeldepflicht ist entfallen. Wenden Sie sich direkt an Ihre neue Meldebehörde.
- Bei Wegzug ins Ausland müssen Sie sich weiterhin abmelden.
- Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes ist eine Abmeldung erforderlich.
- Die Abmeldung kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Auszugsdatums und der Wegzugsadresse erfolgen.