Ich ziehe weg!

  • Leistungsbeschreibung

    Die Abmeldepflicht ist entfallen. Wenden Sie sich direkt an Ihre neue Meldebehörde.

    • Bei Wegzug ins Ausland müssen Sie sich weiterhin abmelden.
    • Bei Aufgabe eines Nebenwohnsitzes ist eine Abmeldung erforderlich.
    • Die Abmeldung kann persönlich, schriftlich oder per E-Mail unter Angabe des Auszugsdatums und der Wegzugsadresse erfolgen.

Zuständige Abteilungen