Ich ziehe zu!
Leistungsbeschreibung
Anmeldungen müssen laut Meldegesetz (§13) unverzüglich nach beziehen einer Wohnung erfolgen. Eine Abmeldung bei Ihrem bisherigen Wohnort ist nicht mehr erforderlich. Sie können sich persönlich oder durch eine geeignete Person (Vollmacht und Ausweis) bei unserem Bürgerservice anmelden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis und Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente (bei einer Familie bitte alle Ausweisdokumente auch Kinderausweis oder Geburtsurkunde)
- Fahrzeugschein (nur innerhalb des Rhein-Pfalz-Kreises)
Gebühr:
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Fahrzeugschein-Änderung 10,70 Euro