Was ist eine Bauvoranfrage?

  • Leistungsbeschreibung

    Eine Bauvoranfrage dient ggf. der Abklärung einzelner Fragen zu einem Bauvorhaben in schriftlicher Form (Bauvorbescheid, § 72 Landesbauordnung) vor Einreichung des eigentlichen Bauantrages.

    Weitere Antworten zur Bauvoranfrage, z.B. über die Gebühren oder die Geltungsdauer erfahren Sie bei unserem Bauamt oder der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende