Wie kann ich bauen, wenn es keinen Bebauungsplan gibt (Innenbereich § 34 Baugesetzbuch)?

  • Leistungsbeschreibung

    Im Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das bedeutet: Sehen Sie sich in der Umgebung um, stehen dort zweigeschossige Gebäude, so können auch sie wahrscheinlich zweigeschossig bauen; befinden sich dort Wohngebäude, so können auch Sie ein Wohnhaus errichten.
    In Zweifelsfällen berät Sie auch hier ihr Bauamt.


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